Eine Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Art private Altersvorsorge. Sie wird auch Fondsrente genannt. Der Unterschied zur normalen Rentenversicherung liegt darin, dass der Versicherungsnehmer selbst entscheidet, wie das Geld angelegt wird. Man hat die Möglichkeit zu bestimmen, ob in Investmentfonds wie Garantiefonds, Immobilien oder Aktienfonds investiert wird.
Als Fondsanlagen bezeichnet man Anlagen an den Finanzmärkten. Daher kann der Wert mal steigen und mal fallen. Es besteht bei vielen Versicherungen die Option, mehrere Fonds auszusuchen und auf diese das Geld anzulegen. Es ist gleichermaßen möglich, die Fonds zu wechseln (Shift). Das bedeutet, dass der Versicherte sehr flexibel ist und die Chancen für Renditen sehr hoch sind. Jedoch muss es dem Versicherungsnehmer bewusst sein, dass keine fixe Rente bei Abschluss ausgezahlt wird, da der Wert der Fonds variieren kann.
Die versicherte Person muss also auch mit Verlusten rechnen – das heißt mit einer niedrigeren Rente bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Jedoch garantiert die Fondsgebundene Rentenversicherung höhere Renditen als eine klassische Rentenversicherung.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung offeriert jedoch noch eine andere Variante. Die dynamische Beitragserhöhung steigert sich jährlich um einen bestimmten festgelegten Prozentsatz. Meist sind es fünf Prozent jedes Jahr. Auf diese Weise wird von Anfang an eine definierte Rente im Alter garantiert.
Zu berücksichtigen sind ebenfalls die Leistungen beim Rückkauf. Der Auszahlungsbetrag wird aus dem Rückkaufswert ermittelt. Dazu gehören sowohl die Überschussbeteiligung als auch Verrechnungsbeträge. Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist auf die Fondsentwicklung und Anlagestrategie fixiert. Aus diesen zwei Komponenten ergibt sich die Rückvergütung. Der Versicherte hat zudem ein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass nach Ablauf des Vertrages entschieden werden kann, ob die Rente ein Leben lang ausgezahlt wird oder ob man eine einzige hohe Geldsumme bevorzugt.