Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Sonderform der normalen Lebensversicherung. Sie unterscheidet sich vor allem durch die Risikoübertragung bei der Anlage von der konventionellen Lebensversicherung. Die fondsgebundene Lebensversicherung wird auf eine versicherte Person abgeschlossen, die nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer bzw. dem Beitragszahler sein muss. Dieser jedoch bestimmt die Laufzeit der fondsgebundenen Lebensversicherung. Diese Form der Lebensversicherung kann zum Einen für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall sorgen, zum Anderen bietet sie steuerliche Vorteile und kann als eine Form der privaten Altersvorsorge verwendet werden.
Die fondsgebundene Lebensversicherung investiert die eingezahlten Beiträge in verschiedene Fonds. Durch die Schwankungen, die allgemein üblich sind, kann keine bestimmte Summe garantiert werden, die im Erlebensfall ausgezahlt wird. Für den Todesfall gilt, dass eine Versicherungssumme vereinbart wird, die mindestens 60 Prozent der bisher eingezahlten Beiträge betragen muss. Allerdings erfolgt zum Todestag auch die Abrechnung der fondsgebundenen Lebensversicherung. Das wiederum bedeutet, sollte der Tageskurs der Fondsanteile über der garantierten Todesfallsumme liegen, wird auch der höhere Betrag an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Als Form der Altersvorsorge ist die fondsgebundene Lebensversicherung hingegen nur bedingt geeignet. Hierbei gilt, dass die Auszahlung des angesparten Kapitals nicht garantiert werden kann. Die Abrechnung erfolgt zum Laufzeitende der Versicherung. Sie kann durch starke Verluste in den letzten Monaten und Jahren der Versicherungslaufzeit niedriger ausfallen, als die Summe der eingezahlten Beiträge. Theoretisch ist es sogar möglich, dass das in den Fonds angelegte Kapital gegen Null geht. Dieses Risiko sollte bedacht werden. Andererseits kann aber auch eine hohe Rendite erzielt werden. Die fondsgebundene Lebensversicherung eignet sich deshalb nur dann zur Altersvorsorge, wenn sie möglichst über sehr lange Laufzeiten von Jahrzehnten abgeschlossen wird. Die Erfahrung hat das ständige Auf und Ab der Börsen gezeigt, so dass bei entsprechend langer Vertragsdauer anfänglich aufgetretene Verluste wieder ausgeglichen werden können.
Sofern die Verluste erst am Ende der Vertragslaufzeit entstehen und eine Umschichtung auf andere Fonds nicht mehr möglich ist, sollten die Fondsanteile aus der fondsgebundenen Lebensversicherung in einem Depot verwahrt werden. Steigen die Kurse wieder, können sie dann zu einem besseren Ertrag veräußert werden.
Bei einer vorzeitigen Auflösung der Versicherung gibt es keinen Rückkaufswert, wie bei anderen Versicherungen üblich. Auch hier werden die gültigen Tageskurse für die Fondsanteile errechnet und der so ermittelte Betrag wird ausgezahlt.
Bereits wenn eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen wird, stellen die Versicherer erste Hochrechnungen an. Bezogen wird sich dabei auf die Werte der Vergangenheit. Konnte eine fondsgebundene Lebensversicherung also in den letzten Jahren sehr hohe Renditen erzielen, werden diese auch zu einer sehr positiven Hochrechnung führen. Bei eher mageren Jahren wird die Hochrechnung deutlich geringer ausfallen. Allerdings gilt die Hochrechnung nicht als Garantie, sondern die tatsächliche Entwicklung der fondsgebundenen Lebensversicherung kann sich noch deutlich verändern. Dessen sollten sich all jene bewusst sein, die mit dem Abschluss einer solchen Versicherung liebäugeln, das Risiko muss zumindest klar sein und darf nicht unterschätzt werden.